Arthrographie
Die konventionelle Arthrographie ist ein röntgenologisches Verfahren zur Darstellung verschiedener Gelenke bzw. ihrer Gelenkinnenräume und ihrer einzelnen Strukturen. In der Nativaufnahme (reine Röntgenaufnahme) eines Gelenks sind wichtige Strukturen, die zu den Weichteilen gehören, nicht darstellbar, wie z.B. knorpeliger Gelenküberzug bzw. Gelenkflächen, Gelenkzwischenscheiben (z.B. Meniskus), Gelenkflüssigkeit, Sehnen und der Sehnenscheiden, Schleimbeutel.
Bei der Arthrographie können mithilfe von Kontrastmitteln alle diese Strukturen dargestellt werden.
Anwendungsgebiete der Arthrographie:
- entzündliche Gelenkerkrankungen – z. B. Arthritis
- degenerative Gelenkerkrankungen – Arthrose (Gelenkverschleiß)
- traumatische Gelenkveränderungen
- tumoröse Gelenkerkrankungen
- freie Gelenkkörper (Osteochondrosis dissecans)
- Gelenkfehlbildungen – z. B. angeborene Fehlbildung des Hüftgelenks
Die folgenden Gelenke lassen sich arthrographisch darstellen:
- Schultergelenk
- Ellenbogengelenk
- Handgelenk
- Hüftgelenk
- Kniegelenk
- Sprunggelenk
- Fingergelenke
Das eingesetzte Verfahren hat für den Patienten folgende Vorzüge:
- Präzise Darstellung über Kontrastmittel und bei spezieller Technik des Doppelkontrastes mit zusätzlichem Auffüllen des Gelenkraumes mit Luft. Die Untersuchung wird aber zum größten Teil durch die Kernspintomographie ersetzt.
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