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CT-gesteuerte Periradikuläre Therapie (PRT) und Facettenblockaden
Rückenschmerzen oder auch in die Beine ausstrahlende Schmerzen führen bei vielen Menschen zu erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität und gehören zu den häufigsten Gründen einer Arbeitsunfähigkeit.
Der Rückenschmerz führt dabei oft durch Fehlhaltungen und veränderte Bewegungen zu einer weiteren Zunahme von Beschwerden aufgrund muskulärer Verspannungen.
Neben den üblichen Therapiemaßnahmen wie Physiotherapie, Krankengymnastik oder auch Osteopathie bietet sich insbesondere die CT-gesteuerte Schmerztherapie als minimal-invasives und häufig sehr hilfreiches Verfahren an.
Häufig gestellte Fragen:
Welche Indikationen für CT-gesteuerte Schmerztherapie gibt es?
Die klassische Indikation für eine PRT ist der akute Bandscheibenvorfall, der zu einer Reizung der angrenzenden Nervenwurzel führt. Diese Reizung äußert sich in Schmerzen, die typischerweise in die von der Nervenwurzel versorgten Region an Arm oder Bein ausstrahlen. Darüber hinaus kann es zu Taubheitsgefühlen und Kribbeln kommen.
Weitere Indikationen:
- Bandscheibenverschleiß
- Bandscheibenvorfälle
- Wirbelgelenksarthrose
- Facettensyndrom
- ISG-Gelenksarthrose
- Nervenaustrittslocheinengung
Welche CT-gesteuerten minimal invasiven Verfahren gibt es?
Je nach Schmerzursache werden folgende Verfahren eingesetzt:
Periradikuläre Therapie (PRT):
Die PRT ist eine Behandlungsmethode eines von einer Nervenwurzel ausstrahlenden (radikulären) Rückenschmerzes. Dabei wird die Nervenwurzel entweder durch einen Bandscheibenvorfall oder durch Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule bedrängt.
Facetteninfiltration/ -blockade:
Die Facetteninfiltration/ -blockade ist eine Behandlungsmethode bei (pseudoradikulären) Schmerzen durch Verschleiß der kleinen Wirbelgelenke (Spondylarthrose oder Facettenarthrose) bzw. des Kreuz-Darmbein-Gelenkes im Beckenbereich.
Wie funktioniert die CT-gesteuerte Schmerztherapie
Wenn die Nadel korrekt liegt, wird ein Betäubungsmittel und ggf. Cortisonpräparat so gespritzt, dass es sich um die Nervenwurzel/das Facettengelenk herum verteilt. Dies kann mitunter zu einem leichten Druckgefühl führen, bis sich das Flüssigkeitsvolumen verteilt hat. Das gespritzte Betäubungsmittel kann im Anschluss zu einer Taubheit der betroffenen Körperregion führen. In unserem Aufklärungsbogen (Link) finden Sie weitere Informationen.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Um die Indikation zu der Behandlung zu prüfen, wird der behandelnde Arzt ein Gespräch 24 Stunden vor der CT-gesteuerten Schmerztherapie mit dem Patienten führen. Hierzu ist die Vorlage einer MRT-Untersuchung der zu behandelnden Region nötig, diese sollte nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Wie sind die Erfolgsaussichten?
Häufig ist bereits nach der ersten Behandlung eine Besserung festzustellen. Fast immer werden drei bis vier gleichartige Behandlungen erforderlich.
Gibt es Komplikationen und Nebenwirkungen?
Unerwünschte Nebenwirkungen (z.B. Juckreiz, Übelkeit, selten Kreislaufreaktionen) von Betäubungs-, Schmerz- und Kontrastmitteln können vor allem bei Überempfindlichkeit (Allergien) auftreten. Stärkere Blutungen und Infektionen im Bereich der Einstichstelle sind sehr selten, bleibende Lähmungen bzw. eine Sepsis als Folge sind extrem selten. Gelangt das Betäubungsmittel in seltenen Fällen in den Wirbelkanal, führt dies zu Gefühlsstörungen und/ oder Lähmungen der unteren Körperhälfte, die bis zu 6 Stunden andauern können, dann aber i.d.R. vollständig rückläufig sind. Nach der Behandlung sollten Sie wegen der möglichen Nachwirkungen frühestens nach 6 Stunden wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, an laufenden Maschinen arbeiten oder Alkohol trinken.
Wird die Behandlung von den Privaten Krankenkassen übernommen?
Die Privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die CT-gesteuerte Schmerztherapie. Im Zweifelsfall können Sie zuvor mit der Krankenkasse die Übernahme der Kosten klären.
Einen entsprechenden Kostenvoranschlag stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wird die Behandlung von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
Damit die PRT und Facettenblockade von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird, ist eine Überweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt mit der Zusatzqualifikation "Schmerztherapie" erforderlich. Welche Ärzte diese Qualifikation besitzen, erfahren Sie bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Ohne diese Überweisung ist auch eine Abrechnung als Individuelle Gesundheitsleistung (IGel) möglich.
Einen entsprechenden Kostenvoranschlag stellen wird Ihnen gerne zur Verfügung.
Zur Terminierung des Aufklärungsgespräches und der Therapie kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per Mail.